DGLI - Liberal International

Link: Den Euro zukunftsfest machen. Lehren aus der Überschuldungskrise ziehen.

16.09.2010
Michael Link, MdB
In der heutigen Sitzung des Europäischen Rates wird Präsident Hermann Van Rompuy den Staats- und Regierungschefs der EU seinen Zwischenbericht zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion vorstellen. Zur Arbeit der „Task Force“ erklären der Europapolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Georg Link MdB, und der Europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB:

Der Euro hat sich in der internationalen Finanzkrise bewährt. Die übermäßige Verschuldung vieler Staaten der Eurozone birgt ein hohes Risiko weiterer Schuldenkrisen mit erheblichen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verwerfungen. Das Entstehen weiterer Verschuldungskrisen muss verhindert werden. Dabei müssen die Steuerzahler dieser und künftiger Generationen vor übermäßiger Inanspruchnahme geschützt werden. Die Krise in Griechenland und anderen Euro-Mitgliedstaaten hat gezeigt, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt in seiner jetzigen Form nicht ausreicht. Er muss gestärkt und fortentwickelt werden. Dem Prinzip der Eigenverantwortung muss wieder Geltung verschafft werden.

Dabei geht es zunächst darum, rasche Maßnahmen zu ergreifen, die ohne eine Änderung oder Ergänzung der EU-Verträge möglich sind.

1. Anleger müssen das Ausfallrisiko ihrer Anlagen wieder selbst tragen. Nur dann werden für Anleihen von Staaten geringer Bonität wieder risikogerechte Zinsen verlangt. Die erhöhten Zinsen werden automatisch und besser als jeder Vertrag es könnte die Neuverschuldung von Staaten entsprechend ihrer Wettbewerbsfähigkeit begrenzen. Im Falle einer Verschuldungskrise müssen zunächst Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, bevor staatliche Garantien oder Hilfspakete greifen (sog. „Haircut“). Dies hätte auch den Vorteil, dass im Krisenfall die Verschuldungslast des Staates sinkt, während Rettungspakete mit zusätzlichen Darlehen die Schuldenlast nur erhöhen. Daher muss die Bundesregierung deutlich machen, dass in künftigen Verschuldungskrisen eine Umschuldung, die auch Elemente des „Haircut“ trägt, für sie in der Maßnahmenhierarchie an oberster Stelle steht.

2. Eine Mehrheit von Staaten wirkt derzeit auf eine Entfristung des bestehenden Rettungsschirms hin und möchte die Garantien damit zu ihren Gunsten verewigen. Dies würde auf eine Transferunion hinauslaufen, die weder finanzierbar noch gerecht wäre und die Wettbewerbsfähigkeit Europas und damit unser aller Wohlstand gefährden würde.

3. Dem Schuldenstand eines Mitgliedstaates (60 % - Regel) muss fortan eine ähnliche Bedeutung beigemessen werden wie dem jährlichen Defizit (3 % - Regel). Dem Mitgliedstaat, dessen Schuldenstand 60 % des BIP übersteigt, sollen Ziele für einen Schuldenabbau vorgegeben werden. Ein Defizitverfahren soll auch dann eingeleitet werden, wenn der Schuldenstand nicht ausreichend rückläufig ist.

4. Die Europäische Kommission soll auch Fehlentwicklungen der Wettbewerbsfähigkeit und strukturelle Herausforderungen einschließlich der Verschuldung privater Haushalte frühzeitig analysieren, und der Ministerrat soll Probleme frühzeitig beraten können.

5. Durch die Einführung eines „Europäischen Semesters“ wird die Kontrolle der nationalen Haushalte zu einem früheren Zeitpunkt angesetzt, indem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Stabilitäts-, Konvergenz- und Reformprogramme und damit eine Grundlage ihrer Haushaltspläne schon im Frühjahr der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zur Überprüfung hinsichtlich wesentlicher Eckdaten wie Wachstumsrahmen und geplantem Defizit vorlegen. Die Entscheidungsbefugnis über die nationalen Haushalte verbleibt bei den nationalen Parlamenten („Budgethoheit“).

6. Die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und Statistiken müssen transparenter gestaltet werden und wirksameren Kontrollen unterzogen werden. EUROSTAT soll Durchgriffs- und Prüfungsbefugnisse erhalten, um die Verlässlichkeit der Daten aller nationalen Statistikbehörden zu garantieren.

7. Bei einer Verletzung der Defizitregeln muss der Stabilitätspakt konsequent angewandt werden und Sanktionen sollten früher als bisher verhängt werden. Die Sanktionen sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß des Verstoßes gegen die Bestimmungen des Stabilitätspakts stehen. Bei nachhaltigen Verstößen müssen EUZahlungen ausgesetzt werden.

8. Die Einrichtung eines dauerhaften Unterstützungsinstruments (z.B. EFSF und ähnliche Fonds) für überschuldete Staaten, in dem andere Staaten der Währungsunion oder die EU Kredite oder Garantien bereitstellen müssen, wird abgelehnt. Darüber hinaus muss die Zeit bis zum Auslaufen des geltenden Rettungsschirms (30.06.2013) genutzt werden, um weitergehende Maßnahmen – präventiv, wie korrektiv – anzugehen, für die auch eine Ergänzung der Europäischen Verträge erforderlich sein kann.

9. Dazu gehört in erster Linie die Ausarbeitung eines Insolvenzrechts für Staaten der Eurozone, welches wohldefinierte Regeln für Umschuldungen unter prioritärer Einbeziehung der Gläubiger an den Kosten enthält („Haircut“).

10. Das Sanktionsinstrumentarium des Stabilitätspakts sollte realistisch ausgeweitet und das vertragliche Defizitverfahren verkürzt und beschleunigt werden. Sanktionen bei Verstößen gegen die Stabilitätsregeln sollen in einem quasi-automatischen Verfahren verhängt werden. Die Möglichkeit, politisch auf den Prozess Einfluss zu nehmen, muss deutlich begrenzt werden.

11. Ferner sollte festgelegt werden, dass bei Überschreitung weiterer Werte Stimmrechte des Staats ausgesetzt sind, oder dass der Staat Einlagen bei der EU in Höhe des den Grenzwert überschreitenden Betrages zu leisten hat.
Sonntag, 19. Mai 2013