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LINK: Nicht zuviel Zuckerbrot für Lukaschenko

17.03.2009 BERLIN. Anlässlich der Entscheidung des EU-Ministerrats zur befristeten Nichtanwendung der Einreiseverbote für die Führung des Regimes von Präsident Alexander Lukaschenko erklärt der FDP-Europapolitiker und FDP-Vertreter in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE Michael LINK:

Die Europäische Union darf Europas letztem Alleinherrscher nicht zuviel Zuckerbrot reichen. Für eine weitergehende Annäherung an die EU muss das Regime von Alexander Lukaschenko zuerst messbare Verbesserungen in Fragen der Bürger- und Menschenrechtssituation in Belarus erbringen. Was hier bisher erfolgte, waren nicht mehr als kosmetische Zugeständnisse.

Dass zwei regimekritische Zeitungen wieder zugelassen wurden ist zwar erfreulich, aber bei weitem nicht ausreichend. Vielmehr waren die jüngsten Anklagen gegen führende Oppositionspolitiker in Verbindung mit den angedrohten drastischen Haftstrafen leider abermals ein Beleg für das immer noch ungenügende Rechts- und Demokratieverständnis der Führung in Minsk.

Eine Einladung für Alexander Lukaschenko zum Prager Gründungsgipfel der „Östlichen Partnerschaft“ am 7. Mai 2009 wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. So lange sich Alexander Lukaschenko wie ein Alleinherrscher gebärdet, kann man ihm nicht den roten Teppich ausrollen. Vielmehr sollte kluge Diplomatie jetzt Wege aufzeigen, wie sich Belarus Schritt für Schritt in die Östliche Partnerschaft einklinken kann. Durch rechtsstaatliche Verbesserungen Zug um Zug könnten im Gegenzug schrittweise die Sanktionen abgebaut werden. Eine Einladung an Präsident Lukaschenko könnte dann im Verlaufe dieses Prozesses erfolgen, nicht jedoch bereits jetzt, vor dem Beginn ernsthafter Reformen.

So wichtig die Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft ist, sie darf nicht auf Kosten von Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Teilhabe in Belarus geschehen. Der beste Indikator für echten Reformwillen in Minsk wäre die Bereitschaft Belarus’ zur Einhaltung seiner Verpflichtungen als Teilnehmerstaat der OSZE im Bereich der Garantie freier Wahlen. Wenn Belarus wie angekündigt sein Wahlgesetz in enger Abstimmung mit den Wahlrechtsexperten des OSZE-Büros für Demokratie und Menschenrechte (ODIHR) reformieren würde, wäre der Weg für eine breite Zusammenarbeit mit Belarus offen.
Freitag, 18. Mai 2012
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